Sachlage zum Jugendschutzgesetz § 9 JuSchG
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das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben müssen.
Der Versand erfolgt namentlich direkt an den/die Besteller/in,
der/die sich beim Paketzusteller von DHL ausweisen muss.
Alternative Zustellungen, wie eine Abgabe beim Nachbar
oder per Vollmacht sind daher ausgeschlossen.
Sollte der Warenempfänger bei Zustellung nicht anwesend sein,
wird die Ware bei der nächstgelegenen DHL Station zur
Abholung bereitgestellt.
Der/die Besteller/in kann sich dann bei der Abholung ausweisen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung zur Einhaltung der
Gesetzesvorgaben.
Die zusätzlichen Kosten die für diesen Service bei DHL erhoben
werden, übernehmen selbstverständlich wir!